Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Sie sind maßgebend für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers. Sollten dem Kunden bei Vertragsschluss keine Gelegenheit zur Kenntnisnahme gegeben worden sein, finden sie dennoch Anwendung, sofern der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäftsbeziehungen kannte oder kennen musste.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Führt der Auftragnehmer eine Lieferung oder Leistung aus, ohne den abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu widersprechen, so bedeutet dies nicht die Anerkennung dieser Bedingungen, sofern diese den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers widersprechen.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen und nicht gegenüber Verbrauchern.
§ 2 Vertragsinhalt, Leistungen
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus dessen Angebot, in dem im Einzelnen aufgeführt wird, welche Leistungen für den vereinbarten Preis durchgeführt werden.
(2) Der Auftragnehmer erstellt die Vertragsleistungen für den Kunden kompatibel zu den jeweils aktuellen Versionen der fünf wesentlichen Browser: Microsoft Edge, Opera, Google Chrome, Firefox und Safari sowie für mobile Darstellungen kompatibel zu iOS und Android, in der zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Geräteversion und der aktuellen Standard-Auflösung. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Darstellungen in den verschiedenen Browsern und Systemen ist eine genaue Übereinstimmung der Darstellung und Funktionstüchtigkeit nur mit unvertretbarem Aufwand zu gewährleisten. Soweit daraus keine wesentliche Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der Website resultiert, stellt dies keinen Mangel dar. Sofern der Kunde eine Optimierung wünscht, kann diese kostenpflichtig hinzugebucht werden.
(3) Bei älteren und zukünftigen Browser-Versionen sowie zukünftigen Versionen von WordPress, Themes, Plugins oder sonstiger verwendeter Software von Drittanbietern kann die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden. Ist eine Optimierung für diese Versionen gewünscht, kann diese ebenfalls kostenpflichtig hinzugebucht werden.
(4) Kosten für Drittsoftware, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Kaufthemes oder Plugins), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen der Drittsoftware gewährt werden.
(5) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software- oder Plugin-Anbieter etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden gemäß der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
(6) Der Kunde liefert alle erforderlichen Bilder, Texte, Logos, Farben sowie Design- und Layoutvorschläge, sofern die Erstellung nicht als gesonderte Leistung in Auftrag gegeben wurde. Sollte während der Auftragsausführung festgestellt werden, dass der Kunde nicht alle erforderlichen Materialien liefern kann, können diese Leistungen kostenpflichtig hinzugebucht werden.
(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Kunde solche Materialien bereit, muss er selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche des Auftragnehmers hinsichtlich entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
(8) Die Einbindung und Bearbeitung von Bildern (z.B. Zurechtschneiden, Retuschen, Umwandeln des Dateiformats) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Videos, Grafiken etc.) ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Medien in der richtigen Größe und Auflösung sowie im richtigen Datei- und Farbformat zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden gemäß der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
(9) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen. Rückgängigmachungen gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sind zusätzlich vom Kunden nach Stunden gemäß der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträgliche Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.
(10) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung nach eigenem Ermessen selbst auszuführen oder durch sachkundige Dritte als Subunternehmer erbringen zu lassen. Dies umfasst insbesondere kreative Leistungen wie die Gestaltung aufwendiger Layouts, aufwendige Programmierarbeiten, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Social Media Marketing.
(11) Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört auch die Datenschutzoptimierung. Die Optimierung erfolgt nach allen bekannten Datenschutzregeln. In Zusammenarbeit mit eRecht24 erstellt der Auftragnehmer für den Kunden ein Impressum, eine Datenschutzerklärung sowie bei Bedarf ein Cookie-Banner und einen Content-Blocker. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er keine Rechtsanwälte beschäftigt und daher keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Es wird dem Kunden empfohlen, die Website nach Abschluss der Arbeiten von einem Rechtsanwalt für Datenschutz prüfen zu lassen, da der Auftragnehmer bei einer Abmahnung eine Haftung ausschließt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht anderes vereinbart ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bereits an den Kunden ausgelieferte Projektteile angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.
(3) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
(5) Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Kunden wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftragnehmer wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden befugt.
(7) Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen zu Leistungen künstlerischer und konzeptioneller Natur im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und verantwortlich. Wird die Abgabe im Einzelfall vom Auftragnehmer verauslagt, ist der Kunde verpflichtet, diese gegen Nachweis zusätzlich zu zahlen.
§ 4 Sonderregelungen bei Website-Miete
(1) Alle nachfolgenden Sonderregelungen setzen entgegenstehende Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
(2) Die Einrichtungsgebühr von 249,- Euro ist mit der Abrechnung des ersten Vertragsmonats fällig, welcher vor Auftragsbeginn beginnt. Die monatlichen Mietkosten beginnen ab dem zweiten Vertragsmonat, unabhängig davon, ob der Aufbau der Website bereits fertiggestellt wurde. Nicht genutzte Leistungen berechtigen nicht zum Abzug am Preis und verfallen mit der Abnahme des Kunden bei Veröffentlichung der Website.
(3) Zusatzleistungen wie Korrekturläufe, inhaltliche Updates und zusätzliche Inhaltsseiten müssen vom Kunden gesondert beauftragt werden. Hierzu erstellt der Auftragnehmer für den Kunden ein entsprechendes Angebot.
(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Der Mietvertrag mit richtet sich ausschließlich an Selbständige, Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe in Deutschland und somit nicht an Privatpersonen bzw. sogenannte Verbraucher. Da bei B2B-Geschäften kein Widerrufsrecht erforderlich ist und da die Einrichtung einer Website eine Dienstleistung mit Individualisierung ist, ist die Leistung nicht widerrufbar.
(5) Die Höhe des vom Kunden an den Auftragnehmer zu entrichtenden monatlichen Entgelts und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs und werden monatlich aus dem gewählten Website-Paket abgerechnet. Die monatliche Zahlung erfolgt durch Abbuchung über unseren Zahlungsanbieter CopeCart. Zahlungsarten sind Google Pay, Apple Pay, Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung und SEPA-Lastschrift.
(6) Die Rechnungsstellung erfolgt online über CopeCart und wird dem Kunden als PDF-Rechnung monatlich an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postweg besteht nicht.
(7) Der Kunde ermächtigt CopeCart, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos über die gewählte Zahlungsart monatlich einzuziehen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer die hierfür anfallenden Kosten und Rücklastschriftgebühren zu erstatten. Die Zahlungsmöglichkeiten bei unserem Zahlungsanbieter CopeCart sind folgende: Google Pay, Apple Pay, Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung und SEPA-Lastschrift.
(8) Die Mindestvertragslaufzeit für Mietverträge beträgt 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Nach erfolgter Kündigung wird die Website vollständig vom Netz genommen und sämtliche Websitedaten werden innerhalb weniger Tage vom Auftragnehmer unwiderruflich gelöscht. Sollte der Kunde den Zugang verwehren und dadurch eine Löschung unmöglich machen, behält sich der Auftragnehmer vor, rechtliche Schritte gegen den Kunden wegen unbefugter Nutzung einzuleiten.
(9) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens vierzehn Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistung zu verweigern, in der Regel durch die Sperrung der Website und der E-Mail-Adressen. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen und alle Websitedaten vollständig und unwiderruflich zu löschen.
(10) Eine Pausierung des Mietverhältnisses ist nicht möglich.
(11) Im Rahmen der Website-Miete ist auch ein Wartungs- und Pflegevertrag enthalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenständig Änderungen oder Anpassungen an der Website vorzunehmen. Entsprechende Korrekturen sind vom Kunden an den Auftragnehmer weiterzuleiten, damit dieser die erforderlichen Änderungen durchführen kann. Umfangreiche Anpassungen siehe § 4 Absatz 3.
§ 5 Leistungszeit
(1) Der Beginn einer gegebenenfalls angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
(2) Höhere Gewalt oder beim Auftragnehmer oder dessen Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Seuche, Pandemie oder Aussperrung, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zu einem gegebenenfalls vereinbarten Termin oder innerhalb einer gegebenenfalls vereinbarten Frist zu erbringen, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten oder entfällt das Interesse des Kunden an der Vertragserfüllung objektiv bereits vorher, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Gefährdung der Leistung, Insolvenz
(1) Wird nach Abschluss des Vertrages für den Auftragnehmer erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern, bis die entsprechende Gegenleistung vom Kunden erbracht oder Sicherheit für diese geleistet ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder zur Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.
(3) Ist der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, ist der Auftragnehmer ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.
(4) Kündigt der Auftragnehmer oder tritt dieser nach Absatz 2 oder 3 zurück, kann er vom Kunden Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Informationen und Daten (z.B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu rechtlichen Vorgaben für die Website und die vom Auftragnehmer zu erstellenden Designs (z.B. Logos) sowie alle juristischen Texte (z.B. AGB, Impressum und Datenschutzerklärung) und eventuell entgegenstehende Urheber- oder Markenrechte. Die rechtlichen Anforderungen an Websites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Überprüfung, Einhaltung und Einpflege rechtlicher Anforderungen sind nicht Gegenstand des Auftrages, sofern dies nicht ausdrücklich gegen zusätzliche Vergütung vereinbart ist.
(2) Sollten Informationen, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätet übermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit des Auftragnehmers erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen.
(5) Nach Beendigung des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, um einen späteren Missbrauch auszuschließen. Dies gilt nicht, soweit eine weitere Betreuung durch den Auftragnehmer, wie z.B. ein Wartungs- oder Pflegevertrag, vereinbart ist.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Webhoster zu beauftragen und die gewünschte Domain zu buchen. Der Auftragnehmer gibt entsprechende Empfehlungen und leistet Unterstützung. Die notwendigen Konfigurationen und Einstellungen im Kundencenter des Webhosters werden vom Auftragnehmer übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.
(7) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen für das Projekt mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.
(8) Sofern der Kunde dem Auftragnehmer körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, die die Rechte Dritter verletzen, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freizustellen. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung des Auftragnehmers für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als diese bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.
(10) Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
§ 8 Verzug des Kunden, Annahmeverzug, Rücktritt
(1) Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gelten die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. Der Auftragnehmer kann den erbrachten Mehraufwand dem Kunden in Rechnung stellen.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt. Kommt der Kunde mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-) Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten des Auftragnehmers eintritt.
(3) Sollte eine durch den Kunden verursachte Verzögerung bei der Realisierung des Auftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten des Auftragnehmers nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.
(4) Kommt der Kunde auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Dies umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen des Auftragnehmers.
(5) Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was der Auftragnehmer an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch den Auftragnehmer kann ein anderweitiger Erwerb möglicherweise nicht kurzfristig realisiert werden. Alternativ steht dem Auftragnehmer ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt.
§ 9 Projekt, Abnahme
(1) Das Webprojekt wird nach Weisung des Kunden in Projektphasen hergestellt. Nach jeder Projektphase (z.B. Fertigstellung der Sitemap oder Mockups) wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Nach Abnahme durch den Kunden beginnt die nächste Projektphase.
(2) Der Auftragnehmer wird jedes Gewerk dem Kunden liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden) auffordern, das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Kunde innerhalb dieser Frist keine Änderungswünsche oder Vorbehalte, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen oder Vorbehalte mitzuteilen, sofern das Werk abnahmereif ist. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Kunden entsprechend.
(4) Mit der Abnahme gehen Gefahr und Risiko der Website auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, das Impressum, die Datenschutzerklärung und alle rechtlichen Anforderungen stets aktuell zu halten. Ebenso muss die Website in Bezug auf technische Anforderungen stets auf dem neuesten Stand sein, einschließlich regelmäßiger Updates der eingesetzten Software (CMS, Plugins und/oder Themes). Der Kunde ist auch für die Sicherheit und regelmäßige Backups verantwortlich. Sollte die Website durch unbefugte Zugriffe unbrauchbar werden, trägt der Kunde die vollen Kosten der Wiederherstellung. Im Extremfall muss die Website-Gestaltung erneut in vollem Umfang beauftragt werden.
(5) Im Falle eines Wartungs- oder Pflegevertrags überträgt der Kunde die Wartung und Pflege der Website auf den Auftragnehmer. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer und ist verpflichtet, die Website auf eigene Kosten wiederherzustellen. Hinsichtlich der Datenschutzoptimierung gelten die Bestimmungen gemäß § 2 Absatz 10 entsprechend.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde an der Leistung des Auftragnehmers das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.
(2) Soweit Werke verwendet werden, die unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz stehen, gelten die entsprechenden Lizenzbestimmungen.
(3) Der Kunde erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Website zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen. Im Falle jeder Änderung kann der Auftragnehmer verlangen, nicht mehr als Urheber der Website benannt zu werden.
(4) Der Auftragnehmer hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Er wird die Website in üblicher Form mit einer Urheberbenennung inklusive einer Verlinkung zu seiner Website versehen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diesen Hinweis ohne Einwilligung des Auftragnehmers zu entfernen, sofern er daran nicht ein überwiegendes Interesse hat.
(5) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Leistung für den Kunden als Referenz auf seiner Website und in sonstigen Veröffentlichungen online und offline benennt. Der Auftragnehmer darf dafür Auszüge aus seinem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen, die URL verlinken und den Namen, die Marke und das Logo des Kunden dafür nutzen. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem und nachvollziehbarem Grund widerrufen.
§ 11 Mängelrechte, Verjährung
(1) Soweit Marketing, Suchmaschinenoptimierung oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
(2) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. Werden Änderungen jenseits dessen gewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
(3) Werden durch den Kunden Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung des Auftragnehmers, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(4) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung verwendeten Software, sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.
(5) Soweit der Kunde ein Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder der Auftragnehmer hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 12 Vertragsunterlagen, Pfandrecht
(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese sind nicht Gegenstand des Vertrages und können vom Kunden nicht herausverlangt werden.
(2) Für die Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Kunden aus diesem Vertrag stellt der Kunde ein vertragliches Pfandrecht an den von ihm an den Auftragnehmer zur Bearbeitung gegebenen Gegenständen und Rechten, insbesondere an Software, Texten, Bildern und sonstigen urheber- und immaterialgüterrechtlich geschützten Gegenständen und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichert auch sonstige Forderungen des Auftragnehmers gegen den Kunden, die nicht direkt aus dem Auftrag stammen, ab.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer seine jeweils aktuelle Anschrift zu übermitteln, soweit und solange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann der Kunde keine Rechte daraus herleiten, wenn der Auftragnehmer die Sache oder das Recht im Falle des – berechtigten – Pfandverkaufs veräußert und die Pfandverkaufsandrohung nur an die letzte dem Auftragnehmer bekannte Anschrift gesendet hat, sofern eine neue Anschrift für den Auftragnehmer nicht durch Einwohnermeldeauskunft ohne weiteres ermittelbar war.
§ 13 Mediation
(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Kunde sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Begründung.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator, wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten, bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz des Auftragnehmers zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen drei Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen. Es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 14 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit dies (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder eine sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem Drittanbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per E-Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann die Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfristen).
§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort.